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Soziale Probleme » Kostenpflichtige Internetseite Anmeldung wiederrufen
Diskussions-Beitrag:
Anonym #1

Verfasst am 30.01.2011 um 16:48 Uhr

Hallo Leute,
ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Ich hab mich am 28.12.2010 auf einer Kostenpflichtigen Internetseite angemeldet.
Ich hab dort erst ein Testabo von 2 Wochen gemacht das 1.99€ gekostet hat.
Am 10.01.2011 wollte ich mich wieder abmelden, aber das wiederrufsrecht endete am 11.01.2011, also nach 2 Wochen.

Meine Frage jetzt: Ist der wiederruf Rechtskräftig wenn ich den erst am 11.01.2011 per Einschreiben losgeschickt habe?
Weil die haben mir am 25.01.2011 schon wieder Geld abgebucht!
Kommentare:
#14 von:
Anonym #4

Verfasst am 30.01.2011 um 23:21 Uhr

ich hatte auch mal so ein problem mit einer internetseite die haben mir eine rechnung von über 100 euro geschickt obwohl ich mich nur auf der seite umgesehen habe... anhand meiner IP-Adresse sind die an meine Daten gekommen und dann kam die Rechnung. Da ich es nicht bezahlen konnte und wollte habe ich einen Anwalt aufgesucht und ihm den Sachverhalt geschildert. Ein Schreiben von dem und von da an habe ich nie wieder von der Firma etwas gehört.

Ein Schreiben vom Rechtsverdreher kann wahre Wunder bewirken...
#13 von:
Anonym #1

Verfasst am 30.01.2011 um 20:48 Uhr

Vielleicht hilft es ja weiter wenn ich die Internetseite sage. Die Internetseite heißt www.flirtcafe.de
Hab gerade ein Video von Akte09 gesehen, da sind noch mehr die dadaruf reingefallen sind und die haben alle gesagt es ist sehr schwer da wieder herraus zu kommen
#12 von:
Anonym #4

Verfasst am 30.01.2011 um 20:09 Uhr

und uneigentlich habe ich dir die rechtliche seite erklärt wie das übersetzt heißt bzw. was genau dahinter steckt...

ich für meinen teil bin mir sicher, gelernt ist gelernt...
#11 von:
Anonym #1

Verfasst am 30.01.2011 um 20:03 Uhr

Eigentlich hat er recht mit dem 10.01. weil hab den 28.12. nicht mit gezählt. Dachte der zählt nicht mehr dazu und hab ab dem 29.12. gezählt!
#10 von:
Anonym #4

Verfasst am 30.01.2011 um 19:58 Uhr

auszug:

...das widerrufsrecht endete am 11.01.2011...

Rechtlich gesehen heißt das für Normalsterbliche, die das rechtliche Hintergrundwissen nicht haben:

Die Widerrufsfrist endet am 11.01.2011 um 23.59 Uhr. um 00.00 Uhr ist es zu spät weil da bereits der 12.01.2011 ist... eigentlich logisch...
#9 von:
Anonym #3

Verfasst am 30.01.2011 um 19:53 Uhr

aber wer mal nachzählt merkt dass es einen tag zu spät war... denn der dezember hat 31 tage also war der letzte kündigungstag doch der 10.1 und nicht der 11.1... denn der 11.1 ist der tag ab dem er neu bezahlen muss... und das wird das problem sein... deswegen bei solchen sachen immer sofort die kündigung schreiben... denn neu anmelden geht immer...

ist zwar doof aber du musst diese 6 monate wohl bezahlen... aber dafür rate ich dir schonmal ne kündigung zu schreiben, eine bestätigung zu verlangen und dieses schreiben per einschrieben mit rückschein zu schicken

und wenn du das zurückbuchen lässt wirst du ne mahnung bekommen und die rückbuchungskosten sowie mahngebühren bezahlen müssen... die werden bestimmt ne hotline haben... frag da am besten noch nach... wird aber schlecht für dich aussehen...
#8 von:
Anonym #4

Verfasst am 30.01.2011 um 19:49 Uhr

bei solchen angelegenheiten zählt der poststempel, und du hast deinen widerruf ja noch rechtzeitig am 11. zur post gebracht... demnach ist dein widerruf rechtens...

wie meine vorposter bereits geschrieben hast, hat JEDE natürliche und juristische person das recht, von verträgen innerhalb von 2 wochen ohne angaben von gründen zurückzutreten. dies besagt das bgb.

das bereits abgebuchte geld würde ich schon mal zurückbuchen lassen... um ein lastschrifteneinzug rückbuchen zu lassen von deiner bank, da hast du 6 wochen zeit für... solange kann die bank das zurückbuchen... aber wirklich auf die 6 Wochen-Frist achten, sonst ist das geld weg und es liegt in der kulanz der gegenseite ob du das geld wiederbekommst...

wenn sich diese Firma die hinter der Internetseite steht deinem Widerruf nicht nach geht, stelle dich schon mal auf einen Rechtsstreit ein. Hoffe du hast noch alle Unterlagen, Belege, (Kauf)-Verträge, Vertragsabschlüsse, Widerruf, Quittung von der Post usw.

Viel Erfolg...
#7 von:
Anonym #1

Verfasst am 30.01.2011 um 19:33 Uhr

Hab den Brief per Einschreiben verschickt!
Soll ich denn einfach mal das Geld zurück buchen und gucken was passiert?
#6 von:
Anonym #2

Verfasst am 30.01.2011 um 19:29 Uhr

Sowas machste am besten immer per "Einschreiben Rückschreiben" (ich hoffe das hieß so :D ), dann kriegste eine Rückmeldung ob der Brief angenommen wurde oder nicht. Dann ists quasi egal ob sie dir dann eine Bestätigung schreiben oder nicht, du weißt dann auf jeden Fall, dass dein Brief angekommen ist. So ist das Recht dann auch nochmal weiter auf deiner Seite. Nichts desto trotz wirst du wohl in den sauren Apfel beißen müssen, da du wie schon festgestellt wurde, der Brief einen Tag zu spät abgeschickt wurde.
#5 von:
Anonym #1

Verfasst am 30.01.2011 um 19:07 Uhr

Hab gerade nochmal geguckt ob ich mich wieder Einloggen kann das geht jetzt wieder.
#4 von:
Anonym #1

Verfasst am 30.01.2011 um 19:00 Uhr

Ich habe dabei geschrieben: Ich bitte um Bestätigung.
Ist aber bis heute noch nichts gekommen und ich kann mich auch garnicht mehr auf der Internetseite Einloggen.
Muss mein Account per E-Mail bestätigen, hab aber nie eine E-Mail zum bestätigen bekommen.
#3 von:
Anonym #3

Verfasst am 30.01.2011 um 18:36 Uhr

"Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. "

Hier stehts doch... die rechtzeitige Absendung des Widerrufs...

aber der 28.12 zählt auch als tag, da du dich doch dann angemeldet hast... also ist dein recht am 10.1 zuende gewesen... und am 11. wäre der erste tag wo du wieder zahlen musst...

hast du zudem eine schriftliche bestätigung der kündigung angefordert???
#2 von:
Anonym #1

Verfasst am 30.01.2011 um 17:22 Uhr

Das verlängert sich automatisch um 6 monate.
Beim wiederrufsrecht steht das:
Jeder Kunde kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angaben von Gründen in Textform widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312 c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

steht nichts von in der frist beim Anbieter ankommen oder innerhalt der Frist abschicken. Vielleicht findest du das ja.
#1 von:
Anonym #2

Verfasst am 30.01.2011 um 17:02 Uhr

Soweit ich weis kommt es darauf an was in Ihren AGBs steht. Ich glaube man unterscheidet da zwischen innerhalb der Frist beim Anbieter angekommen oder innerhalb der Frist abgeschickt. Musst du die Agbs bzgl des Widerrufsrechts mal durchlesen. Wonacht du auch nochmal gucken kannst, ist ob da steht, das bei nicht rechtzeitiger Kündigung sich das Abo auf eine bestimmte Zeit verlängert. Steht das da nicht, bist du aus dem Schneider. Und Lastschriften kannst du glaube ich innerhalb von 6 Wochen zurückbuchen lassen.
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