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Diskussions-Beitrag:
DenniZ16
Noob
Posts: 4

Verfasst am 07.09.2010 um 14:17 Uhr

Hey..

Ich hoffe ihr könnt mir ein paar Tipps geben.
Ich will jezt langsam mal ein Führerschein machen,

Da ich 17 bin darf ich noch nichts machen was mit ner kasse zu tun hat.
D.h. Handwerkliches, usw.
Da ich jetzt fertig mit der schule bin und leider kein platz mehr in der berufsschule bekommen habe,
kann ich erst nächstes jahr dort anfangen.

Aber da ich dieses jahr nicht faul sein will, möchte ich gerne arbeiten gehen.. Zb. auf 400 € basis oder ein jahrespraktikum...

ich bin da für alles offen und habe keine Probleme damit mich auch mal schmutzig zu machen im gegenteil ich mag es wenn man seine arbeitssachen mal so richtig einsaun kann =)...

Ich hoffe ihr könnt mir ein paar vorschläge machen...
Kommentare:
#18 von:
Mephisto
Gelegenheits-Poster
Posts: 489



Verfasst am 15.12.2010 um 17:46 Uhr

Mann ist automatisch wenn sich nirgendwo anmeldet in der soa klasse angemeldet.
Und wenn das nich so is würd er noch nichmals mehr kindergeld kriegen ;)

Zocke mit Sido verpeppt ne Runde Dino Quatett, zappe im Videotext während du Klitoris leckst =P

#17 von:
Virvana
Lamer
Posts: 191



Verfasst am 15.12.2010 um 17:35 Uhr

Damit die SCHULE das an Ordnungsamt und Polizei weitergeben kann, muß er aber doch erstmal irgendwo an einer Schule/Berufsschule angemeldet sein, und diese dann schwänzen, oder nicht?
Und, wie ich es verstanden hab, ist er nirgendwo angemeldet....

ICH DARF NICHT SO VIEL KAFFEE TRINKEN !!!

#16 von:
Mephisto
Gelegenheits-Poster
Posts: 489



Verfasst am 13.12.2010 um 16:32 Uhr

da war ich eher der geier :D pro bewerbung nen 5er :D klar hab ich nachgtewiesen das ichse geschickt hab ;)

Zocke mit Sido verpeppt ne Runde Dino Quatett, zappe im Videotext während du Klitoris leckst =P

#15 von:
N.i.i.z.z.a

Verfasst am 13.12.2010 um 16:14 Uhr

Ja anspruch auf kindergeld hat er bei erst ausbildung sogar bis er 25 ist (:

das mit dem krankenhaus stimmt , weil er dann ersatzweise vom arrest freigestellt werden "kann) , gilt aber nicht bei dauerarrest . (:

Mhh , ja hast du schriftstücke ans amt geschickt und nachgewiesen das du dich bewirbst (:?

:D weil das sind geier , und in deutschland musst du heutzutage alles nachweisen :D
#14 von:
Mephisto
Gelegenheits-Poster
Posts: 489



Verfasst am 13.12.2010 um 15:16 Uhr

@ N.i.i.z.z.a

sprich selber nur aus eigener erfahrung und hab mich auch um arbeit gekümmert ;)
auch beim arbeitsamt alles gemeldet und es kam trotzdem sowass.
Ich meinte auch das sich die Geldbuße erhöht wenn du länger nicht zur schule gehst ;)
was im endeffekt wenn man nix macht wieder beim arrest endet und es dadurch mehr
wird ;)

Anspruch auf Kindergeld hat er bis 18 sowieso ;) wenner sich wenigstens arbeitssuchend gemeldet hat.

Ahjo und tritt er den Arrest an ;) zb Wochenendarrest und muss zufällig ins KH.. hat den Arrest erfüllt ;) =D

Zocke mit Sido verpeppt ne Runde Dino Quatett, zappe im Videotext während du Klitoris leckst =P

#13 von:
N.i.i.z.z.a

Verfasst am 13.12.2010 um 15:07 Uhr

PS .

Tritt er den Arrest nicht an hat er auch nicht mit höheren Strafen zu rechnen .

Arrestverweigerung zählt im Gesetzbuch unter Freiheitszwang . Der ist nicht Strafbar .

Heißt auch genauso viel , brichst du aus dem Knast aus , hast du zwar eine Hausstrafe aber keine Juristische folgen
#12 von:
N.i.i.z.z.a

Verfasst am 13.12.2010 um 15:05 Uhr

@Mephisto.

Da passiert garnichts , er bemüht sich ja um Arbeit .


Wenn du nach §6 SGB

Dich um eine Ausbildung oder ähnliches . dazu zählen Nebenjobs , Praktika ect . kümmerst , dann brauchst du in sachen Schulpflicht nix zu erwarten .

Zudem kommt es das in bisher 13 % der fällen dazu kam , dass sich das Ordnungsamt überhaupt mal in NRW eingeschalten haben .

Such dirn Job oder schrein Bewerbungen .

Solange hast du auch anspruch auf Kindergeld von der Familienkasse
#11 von:
mika1984

Verfasst am 13.12.2010 um 14:48 Uhr

Die Firma Stepputat in Wickede Ruhr sucht noch Auslieferungsfahrer für TNT 1700 netto nur NACHTARBEIT
#10 von:
Mephisto
Gelegenheits-Poster
Posts: 489



Verfasst am 12.12.2010 um 18:00 Uhr

Da muss ich dir wiedersprechen ;)
Und ob die handeln wenn du deine Schulpflicht nicht erfüllst.
Die Schule gibt das dem Ordnungsamt oder der Polizei weiter
und die jenige Person kriegt dann eine Geldbuße. Diese kann man auch
mit Sozialstunden abarbeiten. Wird garnix von beiden getan wird ein oder zwei
Wochnendarrest besuche verhängt. Bis zum Arrestantritt kann man die Sozialstunden
abarbeiten. Wirds nich gemacht holt dich die Polizei und bringt dich zum Arrestantritt.
Finden se dich nich kriegste neue Arresttermine vll sogar höhere Strafen.
Und das geht dann immer so weiter bis man den Arrest abgesessen hat.

Zocke mit Sido verpeppt ne Runde Dino Quatett, zappe im Videotext während du Klitoris leckst =P

#9 von:
Virvana
Lamer
Posts: 191



Verfasst am 12.12.2010 um 13:45 Uhr

Die SCHULpflicht ist auch erfüllt, wenn man eine Lehre macht, und dadurch zur BerufsSCHULE geht.
Klar kann man nach 10 Schuljahren von der allgemeinbildenden Schule runter gehen. (egal wie oft man kleben geblieben ist, hauptsache 10 Jahre). Das sind Hauptschule, Realschule und Gymnasium.
Trotzdem mußt du bis 18 irgendeine Schule besuchen!!
Berufsschule innerhalb einer Ausbildung, schulische Ausbildung zB zum medizinisch-technischen Assistenten (oder andere, es gibt ne Menge schulischer Ausbildungen), oder auch Berufsgrundschuljahr.

Das Problem ist halt, dass da anscheinend niemand so wirklich drauf achtet, ob alle über 16-Jährigen auch wirklich zur Schule gehen. Deshalb fällt es niemandem auf, und niemand "meckert" rum.
Ich weiß nicht, in welchen Zuständigkeitsbereich das fällt, Jugendamt - Polizei - Ordnungsamt ... ?
Keine Ahnung, wer das nachhalten sollte oder müßte!
Aber anscheinend tun sie das nicht!
Aber, rein theoretisch (nach dem Gesetz), besteht die Schulpflicht bis zum 18. Lebensjahr!

ICH DARF NICHT SO VIEL KAFFEE TRINKEN !!!

#8 von:
Scorpion
Gelegenheits-Poster
Posts: 376

Verfasst am 11.12.2010 um 22:55 Uhr

Bei der Schulpflicht geht es sogar nur um die Jahre der Anwesenheit: Wenn man 2x sitzen bleibt, kann die Schule nach der 7. Klasse beendet werden.
#7 von:
Denni <3 Lauri
Ultimate-Poster
Posts: 1574



Verfasst am 11.12.2010 um 10:57 Uhr

Kann Mephisto nur zustimmen bewerb dich für ein Jahrespraktikum, oder was doch auch eine Möglichkeit wäre, ist ein freiwilliges soziales/okolögisches Jahr, das wird sogar bezahlt^^
Aber wenn du jetzt noch länger gammelst, werden deinem Erziehungsberechtigtem alle möglichen Gelder gekürtzt, also beeil dich am besten mit der Suche.

Die Definition von Vertrauen besteht nicht nur aus der einfachen Treue sondern aus vielen einzeln Bestandteilen.

#6 von:
Mephisto
Gelegenheits-Poster
Posts: 489



Verfasst am 11.12.2010 um 07:37 Uhr

klar gibts die SoA noch war doch bis mitte diesn jahres noch drinne.
nur für frauen is das is arnsberg und für kerle in neheim ;)

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#5 von:
She's a freak<3*
Rookie
Posts: 80

Verfasst am 11.12.2010 um 01:50 Uhr

die soA gibt es nicht mehr :) sollte selber da rein vor zwei jahren und da wurde mir gesagt die wurde abgeschafft
#4 von:
Yuma
Stamm-Poster
Posts: 707



Verfasst am 10.12.2010 um 14:05 Uhr

ansonsten mussu BoJ machen :D

Gewalt ist ne Missgeburt und hat nichts mit Härte zu tun!

#3 von:
Mephisto
Gelegenheits-Poster
Posts: 489



Verfasst am 10.12.2010 um 14:01 Uhr

FALSCH!

du musst bis zu deinem 18. Lebensjahr zur Schule gehen.
bekommst du keinen Schulplatz mehr musst du in Neheim
zur Berufsschule in die "SoA" (Schüler ohne Ausbildung) Klasse.
Dort hast du zwar nur 2 mal die Woche untericht aber erwirbst
du keinen Abschluss oder Sonstiges.

Das weiß ich aus eigener Erfahrung da ich 2008 mein Abschluss hatte
und ich vor 2 monaten ers 18 wurde. hab das schon alles durch, also die
schule in neheim muss dich nehmen ;)

LG

Edit: Bewirb dich iwo bzw geh zum Arbeitsamt. Jahrespraktikanten nehmen viele
also einfach nur mal bewerben ;)

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#2 von:
LuArnsberg
Noob
Posts: 13

Verfasst am 10.12.2010 um 13:48 Uhr

hallo die schulpflicht ist nicht bis zum 18j. sondern die gesammt schulpflich besteht aus 9schul jahren das heißt in der regel bis 15j. bzw. Hauptschulabschluss ,
wenn man nicht backen bleibt.

das weiß ich aus eigener erfahrung weil ich damal die schule geschmiessen habe zu gunsten meiner damaligen lehrstelle, die ich dann auch mit gesselenabschluß abgeschlussen habe.


wünsche viel erfolg bei der job suche
#1 von:
Virvana
Lamer
Posts: 191



Verfasst am 07.09.2010 um 14:51 Uhr

Kein Platz in der Berfusschule?
Soviel ich weiß, MUSST du dann ein Berufsgrundschuljahr
mitmachen, solange du noch nicht 18 bist....
Und ich glaube, die Schulen müssen dich aufnehmen.
Denn du hast ja die sogenannte Schulpflicht bis 18.
Evtl erkundigst du dich noch mal?

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